Verordnung zur Hintanhaltung von Waldbränden

Mit Verordnung vom 13. Juli 2023 sind in allen Wäldern des Verwaltungsbezirkes Scheibbs und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, verboten.

Details dazu: Verordnung der BH Scheibbs