Verordnung zur Hintanhaltung von Waldbränden

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Mit Verordnung vom 10. März 2025 sind in allen Wäldern des Verwaltungsbezirkes Scheibbs und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, verboten.

Details dazu: Verordnung der BH Scheibbs