Kanalbenützungsgebühr
Die Kanalbenützungsgebühren (letztmalige Änderung mit 1.1.2021) und die Einmündungsabgaben (letztmalige Änderung mit 1.1.2016) wurden wie folgt angepasst:
- Kanalbenützungsgebühren Mischwasserkanal, Schmutzwasserkanal sowie Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem): EUR 1,21 (bisher EUR 1,10)
- Einmündungsabgabe öffentlicher Mischwasserkanal: EUR 14,90 (bisher EUR 13,50)
- Einmündungsabgabe öffentlicher Schmutzwasserkanal: EUR 12,70 (bisher EUR 11,50)
- Einmündungsabgabe öffentlicher Regenwasserkanal: EUR 6,10 (bisher EUR 5,50)
Wasserbezugsgebühr
Bei der Wasserbezugsgebühr (zuletzt geändert mit 1.1.2021), der Bereitstellungsabgabe (zuletzt geändert mit 1.1.2017) und der Wasseranschlussabgabe (zuletzt geändert mit 1.1.2016) wurden folgende Anpassungen beschlossen:
- Wasserbezugsgebühr: EUR 1,28 pro m³ (bisher EUR 1,16)
- Bereitstellungsbetrag: EUR 11,00 pro m³/h (bisher EUR 10,00)
- Wasseranschlussabgabe: EUR 7,70 (bisher EUR 7,00)
Aufschließungsabgabe
Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe ist auf EUR 550,00 (bisher EUR 480,00) angehoben worden.
Hundeabgabe
Die neue Hundeabgabe (letztmalige Änderung mit 1.1.2016) beträgt:
- für Nutzhunde: jährlich EUR 6,54 (bisher EUR 6,50) pro Hund
- für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz: jährlich EUR 96,00 (bisher EUR 80,00) pro Hund
- für alle übrigen Hunde: jährlich EUR 30,00 (bisher EUR 25,00) pro Hund
Leichenkammergebühr
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle/Leichenhalle (zuletzt geändert mit 1.1.2022) wurde pro angefangenem Tag auf EUR 30,00 (vorher EUR 25,00) festgelegt.