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Wohnbauförderung

Die Stadtgemeinde Wieselburg leistet

  • einen Tilgungszuschuss für die Anmietung von Wohnungen von gemeinnützigen oder privaten Wohnungsbauträgern, falls von diesen Grundkostenanteile und/oder Baukostenbeiträge vorgeschrieben werden.
  • einen Kostenbeitrag zur vorgeschriebenen Aufschließungsabgabe.

 

Richtlinien

Richtlinien über die Gewährung von Wohnbauförderungen

 

Antrag (online)

Antrag zur Gewährung von Wohnbauförderungen

Antrag zur Gewährung eines Kostenbeitrages zur Aufschließungsabgabe

Antrag (pdf)

Antrag zur Gewährung von Wohnbauförderungen

Antrag zur Gewährung eines Kostenbeitrages zur Aufschließungsabgabe

Ansprechpartner zu diesem Thema

Andrea Eder

+43 7416 523 19-14