Wohnbauförderung
Die Stadtgemeinde Wieselburg leistet
- einen Tilgungszuschuss für die Anmietung von Wohnungen von gemeinnützigen oder privaten Wohnungsbauträgern, falls von diesen Grundkostenanteile und/oder Baukostenbeiträge vorgeschrieben werden.
- einen Kostenbeitrag zur vorgeschriebenen Aufschließungsabgabe.
Richtlinien
Richtlinien über die Gewährung von Wohnbauförderungen
Antrag (online)
Antrag zur Gewährung von Wohnbauförderungen
Antrag zur Gewährung eines Kostenbeitrages zur Aufschließungsabgabe
Antrag (pdf)
Antrag zur Gewährung von Wohnbauförderungen
Antrag zur Gewährung eines Kostenbeitrages zur Aufschließungsabgabe