Heizkostenzuschuss Land NÖ
Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses in der Höhe von EUR 150,00 für die Heizperiode 2025/26 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Anträge sind bis spätestens 31. März 2026 zu stellen.
Den Antrag, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie hier:
