Förderung für Elektrofahrzeuge
Gefördert wird der Ankauf von
- Elektrofahrrädern (Neukauf)
- Elektrolastenfahrrädern (Neukauf)
- Elektromopeds/S-Pedelec (über 25 km/h und Führerschein-, Helm und Kennzeichenpflicht sowie Erstzulassung)
- Elektroautos (Erstzulassung und Kaufpreis-Deckelung für Förderung bei EUR 50.000,00 brutto)
bei einem Wieselburger Unternehmen mit Hauptgeschäftssitz und Betriebsstätte in der Stadtgemeinde Wieselburg..
Der Zuschuss beträgt
- für Elektrofahrräder 20 % der Investitionskosten, max. EUR 200,00 je Fahrzeug
- für Elektrolastenfahrräder 20 % der Investitionskosten, max. EUR 400,00 je Fahrzeug
- für Elektromopeds/S-Pedelecs 20 % der Investitionskosten, max. EUR 300,00 je Fahrzeug
- für Elektroautos 20 % der Investitionskosten (gedeckelt mit EUR 50.000,00), max. EUR 1.000,00 je Fahrzeug
Richtlinien
Richtlinien über die Gewährung von Förderungen für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen
Antragsformular (online)
Formular Förderungen für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen
Antragsformular Person (pdf)
Formular Förderungen für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen
Antragsformular Firma (pdf)
Formular Förderungen für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen