Winterdienst

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Wer ist zur Schneeräumung verpflichtet?

Jede/r Hauseigentümer/-in bzw. Grundstücksbesitzer/-in hat laut § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr die in einer Entfernung von nicht mehr als drei Metern vorhandenen entlang seiner/ihrer Liegenschaft befindlichen und für den öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege inklusive Stiegenanlagen von Schnee und Verunreinigungen zu säubern sowie bei Schnee und Glatteis zu streuen. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu streuen. Die Verpflichtung, den Gehsteig zu räumen, besteht unabhängig davon, ob auf dem Grundstück ein Gebäude steht oder nicht.

Weiters haben die Eigentümer/-innen dafür zu sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von Dächern ihrer Häuser entfernt werden. Es dürfen Straßenbenützer/-innen nicht gefährdet oder behindert werden. Es können jedoch gefährdete Straßenstellen abgeschrankt oder sonst in geeigneter Weise gekennzeichnet werden.  Diese Regelung ist in der Straßenverkehrsordnung österreichweit normiert und stellt keine Anordnung der Stadtgemeinde Wieselburg dar.

Bei Verletzungen von Fußgänger/-innen haftet der/die jeweilige Hauseigentümer/-in unmittelbar bei Unterlassung der oben angeführten Schneeräumungspflicht.

 

Winterdienst der Stadtgemeinde
Die Stadtgemeinde Wieselburg führt in ihrem Gemeindegebiet Schneeräumung und Streudienst durch. Wir haben dazu einen Winterdiensteinsatzplan mit einer Prioritätenreihung, sodass Hauptstraßen und stark frequentierte Kreuzungsbereiche, Zufahrten zu Schulen und Kindergärten sowie Schutzwegübergänge vorrangig zu räumen sind. 

Des Öfteren sind unsere Schneepflugfahrer im Zuge der Schneeräumung mit zusätzlichen Problemen konfrontiert, wie zum Beispiel mit parkenden Autos auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie durch Schneelast überhängende Bäume und Sträucher, welche auf den öffentlichen Bereich hinausragen. Wir versuchen, den Winterdienst nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen und ersuchen auch um Ihre Unterstützung und Geduld. Sollte sich dennoch das eine oder andere Problem ergeben, bitten wir Sie, sich mit dem Bürgerservice im Rathaus Wieselburg unter der Telefonnummer  (0 74 16) 523 19 in Verbindung zu setzen.