Fluggebiete und Sicherheitsmaßnahmen
Geflogen wird beinahe über dem gesamten Bundesgebiet, mit Ausnahme von Ballungsräumen sowie den Bundesländern Tirol und Vorarlberg. Die Fluggebiete werden in Zusammenarbeit mit der zivilen Flugsicherung festgelegt. Um den Geräuschpegel möglichst gering zu halten, erfolgen die Flüge in großen Höhen.
Zur Reduzierung der bodennahen Schallausbreitung werden seitens des Bundesheeres folgende Maßnahmen getroffen:
- Die Beschleunigungsphasen der Eurofighter werden so kurz wie möglich gehalten.
- Die Schallverteilung wird laufend dokumentiert, um eine mehrfache Beschallung gleicher Gebiete auf ein Minimum zu reduzieren.
- Ballungsräume sowie die Bundesländer Tirol und Vorarlberg werden ausgespart. Flüge im Unterschallbereich können über diesen Gebieten jedoch jederzeit erfolgen.
- Die Flüge werden in einer Höhe von über 12.500 Metern absolviert, um einen möglichen Überschallknall am Boden zu minimieren.