Ab ersten Juli müssen bei folgenden Förderungen
- Wohnbauförderung
- Ökoenergieförderung
- Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung
- Förderung für Elektrofahrzeuge
die Förderungswerber den Hautpwohnsitz, bei der Hochwasserschutzförderung den Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadtgemeinde Wieselburg haben.
Details zu den Förderungen der Stadtgemeinde Wieselburg finden Sie hier!