Anpassungen bei Förderungen

Ab ersten Juli müssen bei folgenden Förderungen

  • Wohnbauförderung
  • Ökoenergieförderung
  • Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung
  • Förderung für Elektrofahrzeuge

die Förderungswerber den Hautpwohnsitz, bei der Hochwasserschutzförderung den Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadtgemeinde Wieselburg haben.

Details zu den Förderungen der Stadtgemeinde Wieselburg finden Sie hier!