Energiebonus der AK Niederösterreich

Die Arbeiterkammer Niederösterreich unterstützt aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise einkommensschwache Haushalte mit EUR 200,--.

Wer hat Anspruch auf den AK-Energiebonus? 

  • Sie müssen Mitglied der AK Niederösterreich sein. 
  • Sie dürfen keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss 2021/22 des Landes NÖ haben (oder auf eine vergleichbare Förderung eines anderen Hauptwohnsitz-Bundeslandes). 
  • Ihr Haushaltseinkommen darf die festgelegten Grenzen nicht übersteigen (Details dazu finden Sie in den Förderrichtlinien auf der Homepage). 

Wie kann der Antrag gestellt werden? 

  • Per Online-Formular oder per Post (Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich, AK-Platz 1, 3100 St. Pölten) 
  • Der Antrag muss bis 31. Dezember 2022 eingelangt sein. 
  • Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 

Kontakt: 

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Tel.: 05/7171/24800 
Web: noe.arbeiterkammer.at/energiebonus