Änderungen NÖ-Hundehaltegesetz

Mit 1. Juni 2023 treten Änderungen des NÖ-Hundehaltegesetzes in Kraft. Dadurch sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht werden. Zukünftig müssen alle Hundehalter/-innen bestimmte Grundkenntnisse über die Hundehaltung (Sachkundenachweis) und eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen.

Diese Änderungen gelten für alle Hunde, die nach dem Inkrafttreten der Novelle angemeldet werden.

Die wichtigsten Änderungen:

Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer:

  • Eine einstündige Information durch einen Tierarzt/eine Tierärztin über Gesundheit und die richtige Haltung und Pflege eines Hundes
  • Eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person über den Hund als soziales Lebewesen, die Mensch-Hund-Beziehung und unter anderem auch Maßnahmen zur Stressvermeidung bei Hunden


Der erweiterte Sachkundenachweis für „Listenhunde“ umfasst zehn Stunden und besteht aus:

  • einem theoretischen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes sowie
  • einem praktischen Teil


Verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle Hunde

Obergrenze: nur mehr max. fünf Hunde pro Haushalt

Jene Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle bereits einen Hund halten, müssen binnen zwei Jahren (1. Juni 2025) den Nachweis der Haftpflichtversicherung erbringen, um zu gewährleisten, dass in Zukunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind.